Unter Hubwagen werden eine Vielzahl von verschiedenen Flurförderzeugen (lt. BGV D27 sind Flurförderzeuge im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie 1. mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar, 2. zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet und 3. zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind.) allgemein zusammengefasst. Grundsätzlich spricht man bei Standard-Hubwagen von Geräten, welche Lasten, i.d.R. auf oder in Paletten, Gitterboxen o.ä. von A nach B bewegen können. Dazu wird der Hubwagen über die Deichsel mit den Gabelzinken bzw. Lastgabeln unter die Palette verfahren und kann über den Deichselhub die auf den Lastgabeln liegende Palette an- und freiheben.
Über die Deichsel (Lenk- und Hubhebel) wird der Hubwagen angehoben. Dies erfolgt mit dem Übertrag des Hubes über den Hydraulikzylinder. Durch Bewegen der Deichsel wird die Hydraulikpumpe angetrieben. Das Ablassen erfolgt über einen Griff mit Seilzug an der Deichsel. Handhubwagen oder auch Palettenhubwagen sind handlich und (etwa 80kg). Die Last kann gezogen oder geschoben werden. Die Standardlänge beträgt 1150 mm für Europaletten bzw. 800 mm beim seitlichen Einfahren in die Palette. Es gibt auch Sonderformate wie z.B. mit extra kurzen oder langen Gabeln. Hubwagen dürfen lediglich zur Beförderung oder Umlagerung von Paletten / Gitterboxen usw. genutzt werden und dienen nicht der Personenbeförderung.

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